Mahlzeit mein lieber Hauptwahlvorstand*gendersterchen*innen!
zur Info – der Betriebswahlvorstand (BWV) hat heute getagt und drei Aushänge beschlossen und gut sichtbar an geeigneter Stelle im Betrieb platziert.
Ich habe desweiteren die Wählerliste wieder ausgehängt, sowie gut lesbare Exemplare des MitbestG und der Wahlordnung, die selbst der schärfsten Anwält*gendersternchen*innen widerstehen müssten.
Ich habe leider&zum Glück noch folgende Fragen:
- Die
Schulordnung Schulungsunterlage/Wahlkalender sagt, and I quote:
‚Nächste Sitzung am 04.09.2023‘
Ja wenn das so ist, dann lehnt sich der Apparats des BWV erstmal bis September zurück, gibt gerade schönes Schwimmbadwetter und ein paar Kilometer für die onsite-Bewegt-Aktion sind ja auch nicht schlecht. Ich war also gerade dabei, so Badematte, Schwimmhose und n paar Comics in die Tasche zu packen, da drückt meine Kollegin (immerhin… also was Stellvertreterinnen-Rollen betrifft, mit das coolste, was der BR zu bieten hat) den Dramabutton und sagt, and i quote again: „04.07 – Zweite Abfrage der Arbeitsliste durch BWV“
Meine Frage lautet, ähm… haben wir jetzt am 04.07 eine BWV-Sitzung? Weil…nen §30er Aushang gibt’s ja schon und so richtig, also nix gegen §24, aber kommt da noch ein Aushang? Wenn ja, dann blocke ich mal lieber sofort den Kalender, sonst hauen nämlich alle ins Schwimmbad ab, vermutlich in unterschiedlichen Ortschaften, aber so tendentiell…ich mein die Kinder nerven ja die ganze Zeit, es ist so heiß und mit Minecraft bestechen ist ja auch bis zum 04.09 keine dauerhafte Lösung. Außer natürlich bei dem einen Kollegen, dessen Kinder können glaub ich schon selbst Schwimmbadmarken kaufen, aber möglicherweise müsste ich ihn trotzdem mal blocken 😊
- Wählerliste
Also sehe ich das richtig? Wir liefern am 10.07 eine neue Arbeitsliste und aktualisieren dann auch die ausgehängte Wählerliste, korrekt? Warte mal…. Ich habe gerade eine Rückblende zum 13.04.2023…fiep/fiep/fiep/fiep…“HWV: …wenn die Wählerliste öffentlich aushängt, dann ist man verantwortlich dass die akuellste Version verfügbar ist->die Wählerliste sollte im Büro des Wahlvorstandes liegen“ <- Aufblende zurück zur Gegenwart -> Ja ok… der HWV hatte es gesagt, aber wenn doch im Schreiben steht „in der Zeit von 7:15 – 16:45 Uhr Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt“, dann kann ich es ja schlecht einschließen, richtig? Man stelle sich normal vor: „Hallo??? Hallo BWV? Ich suche eine Wählerliste…Wääääählllerlisssteeeeee“
Ach, egal…ich aktualisiere das Ding einfach dreimal, dann gibt’s auch mehr Mails an den HWV, ist das nicht großartig? Und falls mich jemand drauf anspricht, dass er eine Woche zu spät auf der Liste stand, dann hab ich vielleicht noch nen Bibi-Blocksberg-Ansteckpin als Wiedergutmachung übrig.
Habe ich das mögliche Vorgehen richtig verstanden?
Besten Dank fürs Lesen. Ich wünsche euch einen weiteren geräuschlos verlaufenden AR-Wahlprozess. Also wenn es ein T-Shirt von Hauptwahlvorstand von euch zu kaufen gibt, ich nehm eins 😊
Viele Grüße
Allan